Imker haben keinen Anspruch darauf, vor Gentechnik-Anbau in der Nähe ihrer Bienenstände geschützt zu werden. So lautete das am 28. März verkündete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lässt Imker im Stich
Die deutschen Imker haben nach Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch darauf, vor verbotenem gentechnisch verändertem Pollen in ihrem Honig geschützt zu werden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zur Erleichterung der deutschen Imker entschieden, dass gentechnisch veränderter Raps untergepflügt werden muss.
Imkerverbände fordern Recht auf gentechnikfreien Honig
Europäischer Gerichtshof bestätigt: Honig muss vor genmanipuliertem Pollen geschützt werden. Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agrogentechnik feiert seinen Sieg.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem EuGH mehrere Fragen zur Entscheidung vorgelegt, die von großer praktischer Bedeutung für den Schutz von Imkern und anderen Lebensmittelerzeugern sind.
Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 wurden im Honig des Imkers Karl Heinz Bablok gefunden. Seine gesamte Jahreshonigernte war betroffen und wurde in der Müllverbrennung entsorgt.
Die Bienenvölker, die dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais weichen mussten, werden nun wieder zu ihren eigentlichen Standorten zurücktransportiert.
Die Bienenvölker müssen dem Anbau von gentechnisch verändertem Mais weichen und wurden den Verursachern des Problems nun in München vor die Haustür gestellt.